320.1
SPFG
CH-SG
Art. 9 Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (SPFG) - Veröffentlichung im Amtsblatt
III. Spitalplanung und Spitalliste
Art. 9 SPFG · Veröffentlichung im Amtsblatt
1. Die Spitalliste wird im Amtsblatt veröffentlicht.
2. Die Publikation kann auf die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Spitäler beschränkt werden.