Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
320.1 SPFG CH-SG

Art. 9 Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (SPFG) - Veröffentlichung im Amtsblatt

III. Spitalplanung und Spitalliste
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Art. 9 SPFG · Veröffentlichung im Amtsblatt

1. Die Spitalliste wird im Amtsblatt veröffentlicht.

2. Die Publikation kann auf die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Spitäler beschränkt werden.

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