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320.1 SPFG CH-SG

Art. 7 Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (SPFG) - Inhalt und Grundlagen

III. Spitalplanung und Spitalliste
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Art. 7 SPFG · Inhalt und Grundlagen

1. Die Spitalplanung umfasst insbesondere die Bereiche Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kranken einschliesslich medizinische Prävention, Rehabilitation und Palliation.

2. Grundlagen der Spitalplanung bilden

a)* der aktuelle Stand der stationären Spitalversorgung;

b)* der zukünftige Bedarf und die voraussichtlichen Angebote im Bereich der stationären Spitalversorgung;

c)* der Kantonsratsbeschluss über die Grundsätze und Ziele der Spitalplanung.

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