Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
320.1 SPFG CH-SG

Art. 35 Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (SPFG) - Übergangsbestimmung des Nachtrags vom 28. Juni 2016

V. Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 35 SPFG · Übergangsbestimmung des Nachtrags vom 28. Juni 2016

1. Der erste Wirksamkeitsbericht Spitalplanung nach Art. 4 Bst. b dieses Erlasses beschränkt sich auf den Bereich Akutsomatik.

← Art. 34 SPFG Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (SPFG) - Stationäre Gesundheitsversorgung

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →