Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
320.1 SPFG CH-SG

Art. 15 Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (SPFG) - f ) Sanktionen

III. Spitalplanung und Spitalliste
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Art. 15 SPFG · f ) Sanktionen

1. Bei Nichterfüllung oder Verletzung des Leistungsauftrags können als Sanktionen angeordnet werden

a) durch das zuständige Departement eine Verwarnung oder eine Geldleistung bis Fr. 200 000.-;

b) durch die Regierung ein teilweiser oder vollständiger Entzug des Leistungsauftrags.

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