Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
320.1 SPFG CH-SG

Art. 13 Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (SPFG) - d) Öffentliches Beschaffungswesen

III. Spitalplanung und Spitalliste
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Art. 13 SPFG · d) Öffentliches Beschaffungswesen

1. Spitäler auf der Spitalliste des Kantons unterliegen im Anwendungsbereich der Leistungsaufträge der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen.

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