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320.1 SPFG CH-SG

Art. 12 Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (SPFG) - c) Auflagen und Bedingungen

III. Spitalplanung und Spitalliste
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Art. 12 SPFG · c) Auflagen und Bedingungen

1. Der Leistungsauftrag kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden, insbesondere

a) Vorgaben über die Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen;

b) Verpflichtung zur Zusammenfassung medizinischer Leistungen zu integral zu erbringenden Leistungsgruppen;

c) Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen in Kooperation mit einem anderen Spital im Kanton oder ausserhalb des Kantons;

d) Vorgaben über Indikatoren für das Reporting und weitere Grundsätze für das Controlling;

e) Einhaltung von Mindestfallzahlen für bestimmte medizinische Leistungen;

f) Sicherstellung einer Notfallaufnahme;

g) Festlegung eines Mindestanteils an Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton, für deren stationären Behandlungen keine Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden;

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