Art. 12 Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (SPFG) - c) Auflagen und Bedingungen
Art. 12 SPFG · c) Auflagen und Bedingungen
1. Der Leistungsauftrag kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden, insbesondere
a) Vorgaben über die Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen;
b) Verpflichtung zur Zusammenfassung medizinischer Leistungen zu integral zu erbringenden Leistungsgruppen;
c) Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen in Kooperation mit einem anderen Spital im Kanton oder ausserhalb des Kantons;
d) Vorgaben über Indikatoren für das Reporting und weitere Grundsätze für das Controlling;
e) Einhaltung von Mindestfallzahlen für bestimmte medizinische Leistungen;
f) Sicherstellung einer Notfallaufnahme;
g) Festlegung eines Mindestanteils an Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton, für deren stationären Behandlungen keine Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden;
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