320.1
SPFG
CH-SG
Art. 10 Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (SPFG) - Leistungsauftrag a) Inhalt
III. Spitalplanung und Spitalliste
Art. 10 SPFG · Leistungsauftrag a) Inhalt
1. Der Leistungsauftrag
a) umschreibt Zweck und Dauer des Auftrags;
b) bestimmt die Leistungen der Vertragsparteien und deren Verantwortlichkeiten;
c) bezeichnet gemeinwirtschaftliche Leistungen und deren Entschädigung;
d) beziffert kantonale Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung;
e) legt die Modalitäten des Entgelts der Leistungen fest;
f) enthält allfällige Auflagen und Bedingungen;
g) bestimmt die Folgen einer Schlecht- oder Nichterfüllung.
2. Der Leistungsauftrag wird befristet.