Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
320.1 SPFG CH-SG

Art. 10 Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (SPFG) - Leistungsauftrag a) Inhalt

III. Spitalplanung und Spitalliste
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 SPFG · Leistungsauftrag a) Inhalt

1. Der Leistungsauftrag

a) umschreibt Zweck und Dauer des Auftrags;

b) bestimmt die Leistungen der Vertragsparteien und deren Verantwortlichkeiten;

c) bezeichnet gemeinwirtschaftliche Leistungen und deren Entschädigung;

d) beziffert kantonale Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung;

e) legt die Modalitäten des Entgelts der Leistungen fest;

f) enthält allfällige Auflagen und Bedingungen;

g) bestimmt die Folgen einer Schlecht- oder Nichterfüllung.

2. Der Leistungsauftrag wird befristet.

← Art. 9 SPFG Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (SPFG) - Stationäre Gesundheitsversorgung Art. 11 SPFG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →