315.11
VLK
CH-SG
Art. 1 Verordnung über die Lebensmittelkontrolle (VLK) - Information
Art. 1 VLK · Information
1. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen orientiert die politische Gemeinde über Beanstandungen in gastwirtschaftlichen Betrieben.
2. Die politische Gemeinde orientiert das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen über Änderungen bei den kontrollpflichtigen Betrieben.