315.1
EG-LMG
CH-SG
Art. 7 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung (EG-LMG) - Rechtsschutz[[1]](#articletitle_text_fn_29657_2_1_c)
Art. 7 EG-LMG · Rechtsschutz[[1]](#articletitle_text_fn_29657_2_1_c)
1. Gegen Verfügungen der Kontrollorgane kann der Betroffene schriftlich Einsprache erheben.
2. Die Einsprache enthält einen Antrag und eine Begründung.
3. Einspracheentscheide können mit Rekurs angefochten werden.