Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
315.1 EG-LMG CH-SG

Art. 7 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung (EG-LMG) - Rechtsschutz[[1]](#articletitle_text_fn_29657_2_1_c)

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Art. 7 EG-LMG · Rechtsschutz[[1]](#articletitle_text_fn_29657_2_1_c)

1. Gegen Verfügungen der Kontrollorgane kann der Betroffene schriftlich Einsprache erheben.

2. Die Einsprache enthält einen Antrag und eine Begründung.

3. Einspracheentscheide können mit Rekurs angefochten werden.

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