Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
315.1 EG-LMG CH-SG

Art. 4 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung (EG-LMG) - Aufträge

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 EG-LMG · Aufträge

1. Das Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz kann Aufträge ausserkantonaler Amtsstellen und Privater ausführen, soweit dadurch der gesetzliche Auftrag nicht beeinträchtigt wird.

← Art. 1 EG-LMG Einführungsgesetz zur eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung (EG-LMG) - Vollzug der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung Art. 6 EG-LMG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →