315.1
EG-LMG
CH-SG
Art. 4 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung (EG-LMG) - Aufträge
Art. 4 EG-LMG · Aufträge
1. Das Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz kann Aufträge ausserkantonaler Amtsstellen und Privater ausführen, soweit dadurch der gesetzliche Auftrag nicht beeinträchtigt wird.