Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
314.3 CH-SG

Art. 8 Heilmittelverordnung - Betriebsbewilligung

III. Detailhandel - 2. Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 8 Heilmittelverordnung · Betriebsbewilligung

1. Wer Arzneimittel in Detailhandelsbetrieben abgibt, benötigt eine Betriebsbewilligung.

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