Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
314.3 CH-SG

Art. 45 Heilmittelverordnung - Vollzugsbeginn

VII. Schlussbestimmungen
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Art. 45 Heilmittelverordnung · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. September 2011 angewendet.

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