314.3
CH-SG
Art. 10 Heilmittelverordnung - Fachliche Unabhängigkeit
III. Detailhandel - 2. Gemeinsame Bestimmungen
Art. 10 Heilmittelverordnung · Fachliche Unabhängigkeit
1. Die Leiterin oder der Leiter führt den Detailhandelsbetrieb fachlich unabhängig.
2. Entgegenstehende Vertragsbestimmungen sind unwirksam.