Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
314.3 CH-SG

Art. 10 Heilmittelverordnung - Fachliche Unabhängigkeit

III. Detailhandel - 2. Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 10 Heilmittelverordnung · Fachliche Unabhängigkeit

1. Die Leiterin oder der Leiter führt den Detailhandelsbetrieb fachlich unabhängig.

2. Entgegenstehende Vertragsbestimmungen sind unwirksam.

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