Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
313.5 VSS CH-SG

Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Verordnung über den Strahlenschutz (VSs) (VSS)

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Zuständige kantonale Behörde im Sinne der eidgenössischen Verordnung über den Strahlenschutz ist der Kantonsarzt.

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