Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
313.2 CH-SG

Zuständige kantonale Behörde

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (1 Artikel)

II. Vollzug der Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr

1. Vorbehältlich von Abs. 2 dieser Bestimmung ist das Kantonsarztamt die zuständige kantonale Behörde für den Vollzug der Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr.

2. Das Gesundheitsdepartement bewilligt Erleichterungen und Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht nach Art. 9a Abs. 4 der Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr.

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