312.91
CH-SG
Art. 9 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen - Schulverwalter
II. Organisation
Art. 9 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen · Schulverwalter
1. Dem Schulverwalter obliegen insbesondere
a) Personaladministration;
b) Führung der Buchhaltung und Überwachung der Finanzen;
c) Führung der Abrechnungen mit den Praktikumsorten;
d) Erstellung von Voranschlag und Jahresrechnung;
e) Unterhalt von Liegenschaft und Gebäude sowie Erstellung der entsprechenden Anträge.
2. Er nimmt an den Sitzungen der Schulkommission mit beratender Stimme teil.
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