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312.91 CH-SG

Art. 9 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen - Schulverwalter

II. Organisation
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Art. 9 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen · Schulverwalter

1. Dem Schulverwalter obliegen insbesondere

a) Personaladministration;

b) Führung der Buchhaltung und Überwachung der Finanzen;

c) Führung der Abrechnungen mit den Praktikumsorten;

d) Erstellung von Voranschlag und Jahresrechnung;

e) Unterhalt von Liegenschaft und Gebäude sowie Erstellung der entsprechenden Anträge.

2. Er nimmt an den Sitzungen der Schulkommission mit beratender Stimme teil.

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