312.91
CH-SG
Art. 7 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen - Aufnahme- und Promotionskommission
II. Organisation
Art. 7 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen · Aufnahme- und Promotionskommission
1. Die Aufnahme- und Promotionskommission besteht aus drei bis sieben Mitgliedern. Ihr gehören an
a) der Schulleiter als Präsident;
b) wenigstens je ein Vertreter der Schulkommission, des Lehrkörpers und der Praktikumsorte.
2. Sie entscheidet über
1. Dauer der Probezeit;
2. Aufnahme, Promotion und Auflösung des Arbeitsverhältnisses;
3. Bestehen der Abschlussprüfung.
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