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312.91 CH-SG

Art. 7 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen - Aufnahme- und Promotionskommission

II. Organisation
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Art. 7 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen · Aufnahme- und Promotionskommission

1. Die Aufnahme- und Promotionskommission besteht aus drei bis sieben Mitgliedern. Ihr gehören an

a) der Schulleiter als Präsident;

b) wenigstens je ein Vertreter der Schulkommission, des Lehrkörpers und der Praktikumsorte.

2. Sie entscheidet über

1. Dauer der Probezeit;

2. Aufnahme, Promotion und Auflösung des Arbeitsverhältnisses;

3. Bestehen der Abschlussprüfung.

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