312.91
CH-SG
Art. 2 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen - Ausbildung a) Angebot
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen · Ausbildung a) Angebot
1. Die Schule bietet folgende Ausbildungen an
a) Ausbildung zur Diplomstufe II in Gesundheits- und Krankenpflege;
b) Passerelle-Programm FA SRK zu Diplomstufe I für Gesundheits- und Krankenpflege;
c) Ausbildung zum technischen Operationsassistenten.
2. Die Vereinbarungskantone beschliessen über neue Ausbildungen.
← Art. 1 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen
Schulen
Art. 3 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen →