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312.91 CH-SG

Art. 14 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen - Inkrafttreten

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 14 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen · Inkrafttreten

1. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Vereinbarungskantone in Kraft.

2. Sie wird ab 1. Januar 1997 angewendet.

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