312.91
CH-SG
Art. 14 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen - Inkrafttreten
IV. Schlussbestimmungen
Art. 14 Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen · Inkrafttreten
1. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Vereinbarungskantone in Kraft.
2. Sie wird ab 1. Januar 1997 angewendet.