312.90
CH-SG
Kanton St. Gallen 312.90
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen
Originalquelle öffnen
1. Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen bei.
Ziff. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen
Originalquelle öffnen
1. Die Regierung wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Ziff. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen
Originalquelle öffnen
1. Der Grossratsbeschluss über die Beteiligung des Staates an der St.Gallischen Krankenschwesternschule vom 19. März 1968 wird mit Vollzugsbeginn der Vereinbarung nach Ziff. 1 dieses Beschlusses aufgehoben.