Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
312.72 CH-SG

Art. 3 Vereinbarung über die Ausbildung von Schülern aus dem Fürstentum Liechtenstein an staatlichen st.gallischen Schulen der Gesundheitspflege - Schüler

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Vereinbarung über die Ausbildung von Schülern aus dem Fürstentum Liechtenstein an staatlichen st.gallischen Schulen der Gesundheitspflege · Schüler

1. Schüler aus dem Fürstentum Liechtenstein im Sinn dieser Vereinbarung sind

a) Schüler mit liechtensteinischem Landesbürgerrecht;

b) ausländische Schüler mit liechtensteinischer Mutter;

c) ausländische Schüler, deren Eltern seit wenigstens zehn Jahren im Fürstentum Liechtenstein wohnen.

← Art. 2 Vereinbarung über die Ausbildung von Schülern aus dem Fürstentum Liechtenstein an staatlichen st.gallischen Schulen der Gesundheitspflege Grundsatz Art. 4 Vereinbarung über die Ausbildung von Schülern aus dem Fürstentum Liechtenstein an staatlichen st.gallischen Schulen der Gesundheitspflege →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →