312.72
CH-SG
Art. 1 Vereinbarung über die Ausbildung von Schülern aus dem Fürstentum Liechtenstein an staatlichen st.gallischen Schulen der Gesundheitspflege - Grundsatz
Art. 1 Vereinbarung über die Ausbildung von Schülern aus dem Fürstentum Liechtenstein an staatlichen st.gallischen Schulen der Gesundheitspflege · Grundsatz
1. Der Kanton St.Gallen stellt Schülern aus dem Fürstentum Liechtenstein an staatlichen st.gallischen Schulen der Gesundheitspflege Ausbildungsplätze nach Massgabe dieser Vereinbarung zur Verfügung.