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Art. 1 Vereinbarung über die Ausbildung von Schülern aus dem Fürstentum Liechtenstein an staatlichen st.gallischen Schulen der Gesundheitspflege - Grundsatz

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Art. 1 Vereinbarung über die Ausbildung von Schülern aus dem Fürstentum Liechtenstein an staatlichen st.gallischen Schulen der Gesundheitspflege · Grundsatz

1. Der Kanton St.Gallen stellt Schülern aus dem Fürstentum Liechtenstein an staatlichen st.gallischen Schulen der Gesundheitspflege Ausbildungsplätze nach Massgabe dieser Vereinbarung zur Verfügung.

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