312.71
CH-SG
Art. 9 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens - Schülerinnen st.gallischer Berufsschulen des Gesundheitswesens
III. Schülerinnen
Art. 9 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens · Schülerinnen st.gallischer Berufsschulen des Gesundheitswesens
1. Für Schülerinnen nach Art. 8 Abs. 1 dieser Vereinbarung ist der Besuch der Vorschule unentgeltlich.
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Zweck
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