312.71
CH-SG
Art. 6 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens - Schulleitung a) Bezeichnung
II. Organisation
Art. 6 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens · Schulleitung a) Bezeichnung
1. Die Schulleitung obliegt der Abteilungsleiterin für Hauswirtschafts- und Pflegeberufe.
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Zweck
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