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312.71 CH-SG

Art. 5 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens - b) Aufgaben

II. Organisation
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Art. 5 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens · b) Aufgaben

1. Zu den Aufgaben der Schulkommission gehören

a) beratende Unterstützung der Schulleitung in allen Fragen der Betriebsführung;

b) Wahl und Entlassung der Lehrkräfte im Einverständnis mit der Schulverwaltung;

c) Aufstellen des Stoffprogrammes und des Stundenverteilungsplanes;

d) Schulbesuche;

e) Entscheid über Aufnahme und Entlassung von Schülerinnen;

f) Behandlung von Disziplinar- und Beschwerdefällen, soweit sie nicht von der Schulleitung erledigt werden können.

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