312.71
CH-SG
Art. 5 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens - b) Aufgaben
II. Organisation
Art. 5 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens · b) Aufgaben
1. Zu den Aufgaben der Schulkommission gehören
a) beratende Unterstützung der Schulleitung in allen Fragen der Betriebsführung;
b) Wahl und Entlassung der Lehrkräfte im Einverständnis mit der Schulverwaltung;
c) Aufstellen des Stoffprogrammes und des Stundenverteilungsplanes;
d) Schulbesuche;
e) Entscheid über Aufnahme und Entlassung von Schülerinnen;
f) Behandlung von Disziplinar- und Beschwerdefällen, soweit sie nicht von der Schulleitung erledigt werden können.
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Zweck
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