312.71
CH-SG
Art. 2 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens - Umfang
I. Allgemeines
Art. 2 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens · Umfang
1. Jedes Semester finden Ganzjahreskurse gemäss geltendem Stoffprogramm und Stundenverteilungsplan statt.
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Zweck
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