312.71
CH-SG
Art. 13 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens - Stadt
IV. Finanzen
Art. 13 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens · Stadt
1. Die Stadt leistet einen Standortbeitrag von 5 Prozent an die Betriebskosten und berechnet für die Schulbetriebsaufwendungen lediglich die Selbstkosten.
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Zweck
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