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312.71 CH-SG

Art. 1 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens - Zweck

I. Allgemeines
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Art. 1 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens · Zweck

1. Die Stadt führt im Auftrag des Kantons mit Beginn ab Sommersemester 1997 an der Gewerblichen Berufsschule, Abteilung für Hauswirtschafts- und Pflegeberufe, die Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens.

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