312.71
CH-SG
Art. 1 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens - Zweck
I. Allgemeines
Art. 1 Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Stadt St.Gallen, vertreten durch die Schulverwaltung, betreffend Führung der Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens · Zweck
1. Die Stadt führt im Auftrag des Kantons mit Beginn ab Sommersemester 1997 an der Gewerblichen Berufsschule, Abteilung für Hauswirtschafts- und Pflegeberufe, die Vorschule für Berufe des Gesundheitswesens.