Art. 5 Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG - Daten zur Berufsausübung
Art. 5 Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG · Daten zur Berufsausübung
1. Die zuständigen kantonalen Behörden tragen folgende Informationen zur Berufsausübung ins NAREG ein (Art. 12ter Abs. 6 Satz 2 IKV)
a)* den Kanton, der die Berufsausübungsbewilligung erteilt hat (Bewilligungskanton), und die Rechtsgrundlage der Bewilligung;
b) das Datum einer allfälligen Befristung der Berufsausübungsbewilligung;
c) den Bewilligungsstatus (erteilt, eingeschränkt, verweigert, entzogen, abgemeldet) mit dem entsprechenden Datum;
d)* die Praxis- bzw. Betriebsadresse (Name, Strasse, PLZ, Ort) sowie fakultativ Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
e)* ...
f)* vorhandene Auflagen oder Einschränkungen zu den Berufsausübungsbewilligungen (fachlich, räumlich oder zeitlich) und deren Beschreibung mit Datum der Verfügung und Datum allfälliger Befristung der Auflagen oder Einschränkungen;
g)* ...
h)* ...
i) Dienstleistungserbringende, die sich nach dem BGMD gemeldet haben und ihre Tätigkeit ausüben dürfen
1. Meldekantone und -datum und Kalenderjahr;
2. Start- und Enddatum und Anzahl bewilligter Tage (fakultativ);
2bis.* die Tatsache, dass die Dienstleistungserbringerin oder der -erbringer die 90 Tage im entsprechenden Kalenderjahr ausgeschöpft hat;
3.* Praxis- bzw. Betriebsadresse (Name, Strasse, PLZ, Ort) sowie fakultativ Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
j)* die Angabe, ob es sich bei der Praxis oder dem Betrieb um ein Einzelunternehmen handelt oder nicht;
k)* fakultativ die Rechtsform der juristischen Person sowie deren Unternehmensidentifikationsnummer (UID).
2. Sie melden dem SRK gestützt auf Art. 12ter Abs. 6 Satz 2 IKV ohne Verzug folgende besonders schützenswerten Personendaten
a) die aufgehobenen Einschränkungen mit Datum der Aufhebung;
b) die Gründe für die Verweigerung der Bewilligung oder für deren Entzug;
c) Verwarnungen mit Grund und Datum des Entscheids;
d) Verweise mit Grund und Datum des Entscheids;
e) die Erteilung von Bussen mit Grund und Datum des Entscheids sowie die Höhe der Busse;
f) befristete Verbote der Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung mit Grund und Datum des Entscheids sowie Beginn und Ende des Verbots;
g) definitive Verbote der Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung mit Grund und Datum des Entscheids;
h) andere aufsichtsrechtliche Massnahmen mit Grund und Datum des Entscheids.
3. Sie melden dem SRK ohne Verzug das Todesdatum einer Gesundheitsfachperson.