312.311
GDKCDS
CH-SG
Art. 2 Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) über die Gebühren für die interkantonale Prüfung der Osteopathinnen und Osteopathen - Gebührenansätze
Art. 2 Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) über die Gebühren für die interkantonale Prüfung der Osteopathinnen und Osteopathen · Gebührenansätze
1. Die Gebühren betragen
1.* Gebühr für die Anmeldung zum ersten Teil der interkantonalen Prüfung Fr. 300.-[4]
2.* Gebühr für den ersten Teil der Prüfung (Art. 13 Reglement) Fr. 300.-[5]
3. Gebühr für die Anmeldung zum zweiten Teil der Prüfung Fr. 300.-
4.* Gebühr für die Prüfung zweiter Teil: Theorie Fr. 500.-[6]
5.* Gebühr für die Prüfung zweiter Teil: Praxis (Art. 15 bzw. 25 Reglement) Fr. 950.-[7]
2. Die Gebühren gemäss Ziffer 1 und 3 sind zusammen mit der Anmeldung, die Gebühren gemäss Ziffer 2, 4 und 5 sind gemäss Art. 9 Abs. 2 Prüfungsreglement zu entrichten.[8]
3. Im Übrigen gilt sinngemäss die Allgemeine Gebührenverordnung vom 8. September 2004[9].
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