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Art. 4 Gebührenverordnung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren - Inkrafttreten[[1]](#articletitle_text_fn_247248_2_1_c)

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Art. 4 Gebührenverordnung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren · Inkrafttreten[[1]](#articletitle_text_fn_247248_2_1_c)

1. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit der revidierten interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 in Kraft.

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