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Art. 19 Reglement für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz - Fächer- und Lernzielkatalog

V. Prüfungsgegenstand
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Art. 19 Reglement für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz · Fächer- und Lernzielkatalog

1. Der Fächer- und Lernzielkatalog wird vom Vorstand der GDK erlassen.

2. Auf Antrag der Prüfungskommission kann der Vorstand den Fächer- und Lernzielkatalog anpassen.

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