312.31
CH-SG
Art. 19 Reglement für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz - Fächer- und Lernzielkatalog
V. Prüfungsgegenstand
Art. 19 Reglement für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz · Fächer- und Lernzielkatalog
1. Der Fächer- und Lernzielkatalog wird vom Vorstand der GDK erlassen.
2. Auf Antrag der Prüfungskommission kann der Vorstand den Fächer- und Lernzielkatalog anpassen.