Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
312.21 CH-SG

Art. 7 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege - 3. Normwert[[1]](#articletitle_text_fn_303094_2_1_c)

II. Ausbildungsverpflichtung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (39 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege · 3. Normwert[[1]](#articletitle_text_fn_303094_2_1_c)

1. Der Normwert berechnet sich

a) für Listenspitäler nach der Summe der Ausbildungswochen, welche die Listenspitäler in den letzten fünf Kalenderjahren an Betriebsstandorten im Kanton erbracht haben, geteilt durch die Summe der tatsächlichen VZÄ dieser Listenspitäler der letzten fünf Kalenderjahre;

b) für das Pflegeheim nach der Summe der Ausbildungswochen, welche die Pflegeheime in den letzten fünf Kalenderjahren an Betriebsstandorten im Kanton erbracht haben, geteilt durch die Summe der erforderlichen VZÄ dieser Pflegeheime der letzten fünf Kalenderjahre;

c) für Spitex-Betriebe nach der der Summe der Ausbildungswochen, welche die Spitex-Betriebe in den letzten fünf Kalenderjahren an Betriebsstandorten im Kanton erbracht haben, geteilt durch die Summe der KVG-Pflegestunden, die diese Spitex-Betriebe in den letzten fünf Kalenderjahren im Kanton geleistet haben.

2. Er wird getrennt berechnet

a) für die Spitallisten Akutsomatik und Rehabilitation;

b) für die Spitalliste Psychiatrie;

c) innerhalb der Spitallisten nach den Kategorien

1. Pflegeberufe;

2. medizinisch-technische und medizinisch-therapeutische Berufe.

3. Der Normwert wird alle fūnf Jahre vom Gesundheitsdepartement festgelegt.

← Art. 6 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege Vollzug[[1]](#articletitle_text_fn_303088_2_1_c) Art. 8 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →