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311.5 VENAE CH-SG

Art. 9 Verordnung über die Entschädigung der Ärzte für amtliche Verrichtungen (VEnAe) - Entschädigungspflichtige Behörde

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Art. 9 VEnAe · Entschädigungspflichtige Behörde

1. Personen und Anstalten nach Art. 1 dieser Verordnung werden von der Behörde entschädigt, welche die amtliche Verrichtung angeordnet hat.

2. ...

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