311.5
VENAE
CH-SG
Art. 9 Verordnung über die Entschädigung der Ärzte für amtliche Verrichtungen (VEnAe) - Entschädigungspflichtige Behörde
Art. 9 VEnAe · Entschädigungspflichtige Behörde
1. Personen und Anstalten nach Art. 1 dieser Verordnung werden von der Behörde entschädigt, welche die amtliche Verrichtung angeordnet hat.
2. ...