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311.5 VENAE CH-SG

Art. 6 Verordnung über die Entschädigung der Ärzte für amtliche Verrichtungen (VEnAe) - d) Umgebungsuntersuchungen auf Tuberkulose

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Art. 6 VEnAe · d) Umgebungsuntersuchungen auf Tuberkulose

1. Umgebungsuntersuchungen auf Tuberkulose werden wie folgt entschädigt

a) Einzeluntersuchung: höchstens zehn Minuten je Konsultation;

b) Untersuchung einer Gruppe ab sechs Personen: höchstens 17.76 Taxpunkte je fünf Minuten.

2. In der Entschädigung nach Abs. 1 dieser Bestimmung sind Ausfertigung und Versand des Rückmeldeformulars an die Lungenliga eingeschlossen.

3. Zusätzlich werden entschädigt

1. Blutentnahmen: höchstens fünf Minuten je Person;

2. Material, Laborleistungen und Versand: die Selbstkosten.

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