311.5
VENAE
CH-SG
Art. 6 Verordnung über die Entschädigung der Ärzte für amtliche Verrichtungen (VEnAe) - d) Umgebungsuntersuchungen auf Tuberkulose
Art. 6 VEnAe · d) Umgebungsuntersuchungen auf Tuberkulose
1. Umgebungsuntersuchungen auf Tuberkulose werden wie folgt entschädigt
a) Einzeluntersuchung: höchstens zehn Minuten je Konsultation;
b) Untersuchung einer Gruppe ab sechs Personen: höchstens 17.76 Taxpunkte je fünf Minuten.
2. In der Entschädigung nach Abs. 1 dieser Bestimmung sind Ausfertigung und Versand des Rückmeldeformulars an die Lungenliga eingeschlossen.
3. Zusätzlich werden entschädigt
1. Blutentnahmen: höchstens fünf Minuten je Person;
2. Material, Laborleistungen und Versand: die Selbstkosten.