311.5
VENAE
CH-SG
Art. 5 Verordnung über die Entschädigung der Ärzte für amtliche Verrichtungen (VEnAe) - c) Impfungen
Art. 5 VEnAe · c) Impfungen
1. Wird die Impfung nicht von einer obligatorischen Sozialversicherung übernommen, werden für den Impfstoff höchstens die Selbstkosten vergütet.