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311.5 VENAE CH-SG

Art. 3 Verordnung über die Entschädigung der Ärzte für amtliche Verrichtungen (VEnAe) - Entschädigung a) Grundsatz

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Art. 3 VEnAe · Entschädigung a) Grundsatz

1. Amtliche Verrichtungen werden nach dem Tarifvertrag TARMED vom 28. Dezember 2001 zum Ansatz für die Versicherer nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 entschädigt, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.

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