311.5
VENAE
CH-SG
Art. 2 Verordnung über die Entschädigung der Ärzte für amtliche Verrichtungen (VEnAe) - Amtliche Verrichtungen
Art. 2 VEnAe · Amtliche Verrichtungen
1. Amtliche Verrichtungen sind
a) ärztliche Untersuchung und Begutachtung auf Anordnung einer kantonalen Behörde oder einer Gemeindebehörde;
b) Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung nach Art. 34 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht;
c) behördlich angeordnete ärztliche Überwachung, Absonderung und Untersuchung von Personen, die eine übertragbare Krankheit weiterverbreiten können;
d) behördlich angeordnete Impfung.