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311.5 VENAE CH-SG

Art. 2 Verordnung über die Entschädigung der Ärzte für amtliche Verrichtungen (VEnAe) - Amtliche Verrichtungen

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Art. 2 VEnAe · Amtliche Verrichtungen

1. Amtliche Verrichtungen sind

a) ärztliche Untersuchung und Begutachtung auf Anordnung einer kantonalen Behörde oder einer Gemeindebehörde;

b) Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung nach Art. 34 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht;

c) behördlich angeordnete ärztliche Überwachung, Absonderung und Untersuchung von Personen, die eine übertragbare Krankheit weiterverbreiten können;

d) behördlich angeordnete Impfung.

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