Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
311.2 SUG CH-SG

Art. 8 Suchtgesetz (SuG) - Aufgabenteilung

III. Suchthilfe - 1. Ambulante Suchthilfe
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Art. 8 SuG · Aufgabenteilung

1. Die politischen Gemeinden betreiben Fachstellen für Suchthilfe. Sie können Dritte mit dem Betrieb beauftragen.

2. Der Staat kann medizinische und sozialtherapeutische Massnahmen anordnen und diese durch Beiträge unterstützen.

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