311.2
SUG
CH-SG
Art. 8 Suchtgesetz (SuG) - Aufgabenteilung
III. Suchthilfe - 1. Ambulante Suchthilfe
Art. 8 SuG · Aufgabenteilung
1. Die politischen Gemeinden betreiben Fachstellen für Suchthilfe. Sie können Dritte mit dem Betrieb beauftragen.
2. Der Staat kann medizinische und sozialtherapeutische Massnahmen anordnen und diese durch Beiträge unterstützen.