311.2
SUG
CH-SG
Art. 7 Suchtgesetz (SuG) - Aufgaben der Gemeinden
II. Suchtprävention
Art. 7 SuG · Aufgaben der Gemeinden
1. Die politische Gemeinde setzt die Massnahmen der Suchtprävention um.
2. Politische Gemeinden und Schulgemeinden tragen die Kosten der von ihnen veranlassten Projekte der Suchtprävention.