Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
311.2 SUG CH-SG

Art. 7 Suchtgesetz (SuG) - Aufgaben der Gemeinden

II. Suchtprävention
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Art. 7 SuG · Aufgaben der Gemeinden

1. Die politische Gemeinde setzt die Massnahmen der Suchtprävention um.

2. Politische Gemeinden und Schulgemeinden tragen die Kosten der von ihnen veranlassten Projekte der Suchtprävention.

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