Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
311.2 SUG CH-SG

Art. 3 Suchtgesetz (SuG) - b) Suchthilfe

I. Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 SuG · b) Suchthilfe

1. Die Suchthilfe trifft Massnahmen zur Früherfassung von Suchtgefährdung und Suchterkrankung sowie zur Beratung, Betreuung und Behandlung suchtgefährdeter und suchtkranker Menschen.

← Art. 2 SuG Suchtgesetz (SuG) - Grundlagen Art. 4 SuG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →