Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
311.2 SUG CH-SG

Art. 12a Suchtgesetz (SuG) - b) IVSE 1. Leistungsabgeltung

III. Suchthilfe - 2. Stationäre Suchthilfe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12a SuG · b) IVSE 1. Leistungsabgeltung

1. Für die Leistungsabgeltung werden die Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE vom 20. September 2002 sachgemäss angewendet, soweit dieser Erlass keine besonderen Vorschriften enthält.

← Art. 12 SuG Suchtgesetz (SuG) - Grundlagen Art. 12b SuG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →