311.13
EKOS
CH-SG
Art. 4 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) - d) Budget, Jahresrechnung und Revision
Art. 4 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) · d) Budget, Jahresrechnung und Revision
1. Die EKOS erstellt jährlich ein Budget und eine Jahresrechnung.
2. Revisionsstelle ist die Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen. Sie prüft das Rechnungswesen und die Jahresrechnung der EKOS.