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311.13 EKOS CH-SG

Art. 4 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) - d) Budget, Jahresrechnung und Revision

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Art. 4 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) · d) Budget, Jahresrechnung und Revision

1. Die EKOS erstellt jährlich ein Budget und eine Jahresrechnung.

2. Revisionsstelle ist die Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen. Sie prüft das Rechnungswesen und die Jahresrechnung der EKOS.

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