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311.13 EKOS CH-SG

Art. 14 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) - b) Aufhebung bestehender Vereinbarungen

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Art. 14 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) · b) Aufhebung bestehender Vereinbarungen

1. Die Vereinbarung ersetzt bestehende Vereinbarungen zwischen den Vereinbarungskantonen im Zusammenhang mit der Führung von Ethikkommissionen. Diese Vereinbarungen werden ab Vollzugsbeginn dieser Vereinbarung aufgehoben.

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