311.13
EKOS
CH-SG
Art. 11 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) - b) Beiträge
Art. 11 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) · b) Beiträge
1. Die Vereinbarungskantone leisten folgende Beiträge je Jahr
a) Kanton Thurgau Fr. 25 000.-;
b) Kanton Appenzell Ausserrhoden Fr. 6000.-;
c) Kanton Appenzell Innerrhoden Fr. 1000.-.
2. Zahlungstermin ist jeweils der 30. Juni.
3. Die Höhe der Beiträge wird jeweils nach drei Jahren überprüft. Die Gesundheitsdirektionen der Vereinbarungskantone können durch gemeinsamen Beschluss die Beiträge anpassen sowie Beiträge für neue Vereinbarungskantone festlegen.