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311.13 EKOS CH-SG

Art. 1 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) - Ethikkommission Ostschweiz a) Bezeichnung und Sitz

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Art. 1 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) · Ethikkommission Ostschweiz a) Bezeichnung und Sitz

1. Die Vereinbarungskantone bezeichnen die Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) als gemeinsame Ethikkommission nach Art. 54 Abs. 2 des Humanforschungsgesetzes vom 30. September 2011.

2. Die EKOS hat Sitz in der Stadt St.Gallen. Der Kanton St.Gallen betreibt die EKOS und ihre Geschäftsstelle.

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