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311.12 VSP CH-SG

Art. 7 Verordnung über den Schutz vor Passivrauchen (VSP) - c) Regelung für Spielbanken

I. Schutzbestimmungen - 2. Rauchzimmer
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Art. 7 VSP · c) Regelung für Spielbanken

1. Das Gesundheitsdepartement erlässt Weisungen über die betrieblichen Anforderungen an Rauchzimmer in Spielbanken nach dem Spielbankengesetz vom 18. Dezember 1998.

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