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277.3 CH-SG

Art. 8 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen - Planung a) Managementplan

III. Planung und Umsetzung der gemeinsamen Ziele
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Art. 8 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen · Planung a) Managementplan

1. Zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele nach Abschnitt II dieser Vereinbarung verabschieden die Vertragsparteien einen Managementplan. Der Managementplan wird alle vier Jahre aktualisiert.

2. Der Managementplan enthält insbesondere

a) eine Beschreibung des Weltkulturerbes und eine Begründung seines aussergewöhnlichen universellen Werts;

b) eine Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen und Massnahmen für den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes;

c) Grundzüge von Organisation und Verfahren für den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes;

d) Aussagen zum Erhaltungszustand und zu den Gefahren für das Weltkulturerbe;

e) Grundsätze und Ziele sowie Aufgaben und Massnahmen zum Schutz und zur Pflege des Weltkulturerbes.

3. Er erläutert auf nachvollziehbare und transparente Weise, wie der aussergewöhnliche universelle Wert des Weltkulturerbes durch Schutz und Pflege erhalten werden kann, und berücksichtigt und integriert verschiedene Perspektiven.

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