277.3
CH-SG
Art. 6 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen - Vermittlung und Information
II. Gemeinsame Ziele
Art. 6 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen · Vermittlung und Information
1. Die Vertragsparteien wirken hin auf die
a) breite, vielschichtige und angemessene Vermittlung des Weltkulturerbes;
b) Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gefahren, die das Weltkulturerbe bedrohen und die Notwendigkeit, das Weltkulturerbe zu schützen und zu pflegen.