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277.3 CH-SG

Art. 6 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen - Vermittlung und Information

II. Gemeinsame Ziele
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Art. 6 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen · Vermittlung und Information

1. Die Vertragsparteien wirken hin auf die

a) breite, vielschichtige und angemessene Vermittlung des Weltkulturerbes;

b) Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gefahren, die das Weltkulturerbe bedrohen und die Notwendigkeit, das Weltkulturerbe zu schützen und zu pflegen.

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