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277.3 CH-SG

Art. 5 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen - Erschliessung und Forschung

II. Gemeinsame Ziele
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Art. 5 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen · Erschliessung und Forschung

1. Die Vertragsparteien wirken hin auf die fortlaufende

a) Erschliessung des Weltkulturerbes nach wissenschaftlichen Grundsätzen;

b) Erforschung des Weltkulturerbes und die Verbreitung der Forschungsergebnisse.

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